1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transaktions- und Zahlungsdienste, die von 1-CP GmbH („1-CP“) gegenüber Händlern erbracht werden. Andere Geschäftsbedingungen finden auf diesen Vertrag keine Anwendung, auch wenn 1-CP solchen anderen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistungen für den Kunden in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Diese AGB gelten nur für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von §14 BGB („Bürgerliches Gesetzbuch“ / „BGB“).
1.3 Auch wenn bei laufenden Geschäftsbeziehungen bei ähnlichen Verträgen nicht ausdrücklich auf diese AGB verwiesen wird, gelten die AGB von 1-CP ausschließlich, sofern nichts anderes von den Vertragsparteien abweichend und in Textform vereinbart wurde.
1.4 Regelungen im Rahmenvertrag oder in den als Anhänge beigefügten Service Level Agreements, die abweichende oder widersprechende Bestimmungen enthalten, haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1 1-CP bietet eine Transaktionsdienstleistung an, die B2C-Komfort in B2B-Transaktionen bringt, reibungsloses Einkaufen, Ausgabenmanagement und vereinfachte Firmenzahlungen direkt im Händlerkanal ermöglicht.
2.2 In diesem Prozess agiert 1-CP nicht als Händler, sondern lediglich als Zahlungs- und Checkout-Facilitator für die vom Händler eingestellten Angebote. Daher entsteht eine vertragliche Beziehung direkt und ausschließlich mit dem jeweiligen Händler.
2.3 Händler können den 1-CP Corporate Checkout entweder manuell durch das Erstellen eines Angebots und Vertrags im 1-CP System starten oder per API-Aufruf initiieren und den 1-CP Corporate Checkout direkt in ihrer Webanwendung anlegen.
2.4 Im Rahmen des 1-CP Corporate Checkout ermöglicht 1-CP individuelle und maßgeschneiderte Konfigurationen für ausgewählte Kunden sowie Standard-/Fallback-Konfigurationen. Die Konfigurationen können enthalten:
- Authentifizierung (per E-Mail-Domain + MagicLink, SSO)
- Profil-Synchronisierung (durch Integration in HRIS, andere Profilsysteme)
- Reporting (durch Erfassung aller Transaktionsdaten und Synchronisierung in Drittsysteme, z. B. CRM, ERP, Spesen)
- Zahlung (durch Auswahl expliziter Zahlungsmethoden, Generierung virtueller Karten am POS sowie Unterstützung von Business-Reisekonten & Lodging-Karten)
2.5 Konfigurationen für Kunden werden entweder vom Händler eingerichtet oder können vom Kunden selbst gepflegt werden. Individuelle Konfigurationen sind nur verfügbar, wenn eine Kundenorganisation im 1-CP System angelegt wurde.
3.1 Der Händler garantiert, dass die von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen existieren und dass er berechtigt ist, sie im angegebenen Umfang anzubieten. Außerdem garantiert der Händler, dass die Angaben zum Angebot im Wesentlichen richtig sind und dass sie keine zwingenden Gesetze und Vorschriften verletzen, insbesondere das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb („Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ / „UWG“).
3.2 Der Händler garantiert außerdem, dass die gemäß Ziffer 3.1 gemachten Angaben sowie die auf den Webseiten und in den Medien verwendeten Werbetexte, Bilder, Fotos, Grafiken, Logos und Ähnliches einschließlich des Händlerprofils gemäß Ziffer 3.1 keine Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
3.3 Der Händler verpflichtet sich, die im Händlerprofil bereitgestellten Informationen (inkl. AGB, Preise sowie allgemeine Geschäfts- und Stornobedingungen) und andere Daten immer aktuell zu halten.
3.4 Die vom Händler an das 1-CP System gemeldeten Preise für Angebote müssen alle Details einschließlich anfallender Gebühren, Steuern und sonstiger Einmalzahlungen (z.B. Kaution, Endreinigung etc.) beinhalten.
3.5 Der Händler ist verpflichtet, dem Kunden die jeweiligen Waren und Dienstleistungen bereitzustellen, sobald eine Transaktion im 1-CP System erfolgreich war.
3.6 Das 1-CP System muss im 1-CP Dashboard bei Preisänderungen infolge einer Verlängerung, Kürzung oder Stornierung der Transaktion entsprechend gepflegt werden. Wenn der Kunde die Bedingungen seines Vertrags, Angebots oder der Transaktion ändert, muss der Händler diese unverzüglich im 1-CP System anpassen. In solchen Fällen fordert 1-CP die Bestätigung der Änderungen vom Kunden an.
3.7 Der Händler ist verpflichtet, dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen, die den Transaktionspreis und alle anfallenden Steuern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausweist. Dabei muss der Endpreis für die Übernachtung dem gegenüber 1-CP angegebenen Preis entsprechen. Rechnungen werden über die 1-CP API oder die von 1-CP bereitgestellte Abrechnungs-E-Mail für die jeweilige Transaktion bereitgestellt, um eine ordnungsgemäße Berichts-Funktion zu gewährleisten.
3.8 Der Händler stellt 1-CP auf erste Anforderung von allen Haftungen frei, denen 1-CP aus einer Verletzung der Pflichten des Händlers gemäß den Klauseln 3.1 - 3.8 ausgesetzt ist. Das gilt auch für Anwaltskosten.
4.1 Die Infos zu Vorschlägen, Verträgen & Transaktionen, die dem Kunden über das 1-CP System bereitgestellt werden, sind verbindlich. Alle auf der Plattform angebotenen Waren und Dienstleistungen stellen ein verbindliches Angebot des Händlers dar. Beim Abschluss eines Vorschlags, Vertrags oder einer Transaktion gelten die zu diesem Zeitpunkt angegebenen Preise.
4.2 Ein Vorschlag, Vertrag und eine Transaktion kommt zustande, sobald ein Kunde ein vom Händler im 1-CP System bzw. im 1-CP Corporate Checkout bereitgestelltes Angebot annimmt – unter den dort genannten Bedingungen (z.B. AGB, Preise und Stornobedingungen), unter Angabe von Kunde, Käufer, Begünstigtem und Zahlungsdaten (z.B. Zahlungs- oder Kreditkartendaten) –, indem er auf den entsprechenden Kaufen-/Bezahlen-Button im Online-Checkout klickt.
4.3 Sobald der Kunde den Vorschlag, Vertrag und die Transaktion erfolgreich abgeschlossen hat, bestätigt 1-CP den Vorgang über eine Weiterleitung zur Webanwendung des Händlers oder – bei einem manuellen Vorschlag, Vertrag oder Transaktion – über eine Erfolgsseite und eine Bestätigung an die beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse des Kunden. Diese enthält die Kontaktdaten und die AGB des Händlers.
4.4 1-CP übermittelt mindestens die folgenden Informationen in Bezug auf Kunde und Begünstigten: Titel, Vor- und Nachname(n) sowie Informationen zur einkaufenden Organisation. 1-CP übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen zum Kunden und Begünstigten. Diese Informationen sollten vom Händler überprüft werden.
4.5 Bei Transaktionen leitet 1-CP die Zahlungsinformationen des Kunden ungeprüft an den Händler oder dessen konfigurierte Acquiring- und Zahlungsdienstleister-Systeme weiter. 1-CP übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen zum Kunden und Begünstigten. Diese Informationen sollten vom Händler überprüft werden.
4.6 Der Händler stellt alle erbrachten Waren und Dienstleistungen direkt dem Kunden in Rechnung.
5.1 Der Händler kann dem Kunden freiwillig ein vertragliches Widerrufs- und Stornierungsrecht einräumen und ist auch frei, dafür Gebühren zu erheben.
5.2 Gemäß 3.6 muss der Händler Widerrufe und Stornierungen über das 1-CP-System initiieren, um eine ordnungsgemäße Rückabwicklung von Finanztransaktionen und der verbundenen Berichts-Systeme sicherzustellen.
6.1 Für Transaktionen über 1-CP zahlt der Händler an 1-CP eine Transaktionsgebühr, die als Prozentsatz des Bruttobetrags der Transaktion berechnet wird (also "Artikelpreis" inklusive Steuern, Kosten und/oder Gebühren für zusätzliche Leistungen, falls diese in Rechnung gestellt werden). Der Preis für die Transaktionsgebühr wird im Service Level Agreement des Rahmenvertrags vereinbart.
6.2 Wenn Stornierungs- oder Widerrufsgebühren gemäß Klausel 5.1 anfallen, zahlt der Händler 1-CP die Transaktionsgebühr für den angepassten Preis des Vertrags und der Transaktion. Es fällt keine Transaktionsgebühr für Widerrufe und Stornierungen an, die kostenlos sind.
6.3 Nach Klausel 3.6 passen sich bei einer Änderung der Transaktion auch die Transaktionsgebühren entsprechend an. Wenn eine Transaktion in einem anderen Abrechnungsmonat als dem ursprünglichen angepasst wird, erfolgt eine entsprechende Korrektur der Transaktionsgebühren in der aktuellen Abrechnung.
6.4 1-CP schickt dem Händler jeden Monat eine Rechnung über die Transaktionsgebühren per E-Mail, auf der die in diesem Monat durchgeführten oder geänderten Transaktionen aufgelistet sind. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Der Händler gerät nach 14 Tagen, oder falls speziell gewünscht nach 20 oder 30 Tagen, nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Die Zahlung kann per Lastschrift, Überweisung (Bankkonto, das von 1-CP angegeben wird) oder Kreditkarte erfolgen.
6.5 Die berechneten Beträge werden vom Händler in der auf der Rechnung angegebenen Währung bezahlt. 1-CP kann die Rechnungen jedoch entweder in einer Hauptwährung oder der jeweils zutreffenden lokalen Währung des Händlers ausstellen.
6.6 Wenn der Händler mit offenen Rechnungen in Verzug ist, läuft ein dreistufiges Mahnverfahren ab: eine Zahlungserinnerung, eine zweite Mahnung mit Kostenausweis sowie die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Um Missverständnisse zu vermeiden, enthält die 2. Mahnung eine Pauschale von 40€. Nach Erhalt der 3. Mahnung wird das gerichtliche Verfahren eingeleitet oder die Forderungen verkauft.
6.7 Sollte es wegen Marktveränderungen nötig sein, den Preis der Transaktionsgebühr anzupassen, behält sich 1-CP das Recht vor, einen Aufschlag auf die Transaktionsgebühr gemäß Klausel 7 zu erheben. Aktuell beträgt der Aufschlag 0%.
1-CP behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, insbesondere wenn z. B. Gesetze sich ändern, es neue Urteile des obersten Gerichts gibt, sich Marktbedingungen verändern oder Ähnliches passiert. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Händler spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt, wobei die einzelnen Änderungen hervorgehoben werden. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Händler nicht innerhalb eines Monats widerspricht. 1-CP weist den Händler zu Beginn der Widerspruchsfrist ausdrücklich auf die Folgen seines Handels hin.